Vertrauenspersonen


Grundsätzlich gilt, dass Beschwerdemöglichkeiten niederschwellig, verbindlich, transparent und barrierefrei für alle sein müssen. Alle Personen müssen stetig dazu motiviert werden, die Beschwerdemöglichkeiten zu nutzen. Um dies zu gewährleisten, gibt es bei jeder Veranstaltung eine anonyme Feedbackmöglichkeit über einen „Feedbackkasten“.

Darüber hinaus kann man jederzeit persönlich, per Beschwerde-Mailadresse oder postalisch eine Beschwerde einreichen.

Zusätzlich werden bei jeder Veranstaltung auf D-Ebene zwei Vertrauenspersonen von der Veranstaltungsleitung benannt, welche allen Teilnehmer*innen bekannt sind. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen, bei denen die Leitungen der Veranstaltung im Vorhinein von dieser Pflicht von der DL in Absprache mit den Präventionsbeauftragten und dem Senat entbunden wurden.

Bei den Vertrauenspersonen soll es sich um zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts handeln, wovon mindestens eine nicht in der Diözesanleitung sein soll. Die Vertrauenspersonen sollen bei Fragen und Problemen zum Thema für Veranstaltungsteilnehmende, deren Sorgeberechtigten, sowie den Leitungen, als interne „Ansprechstellen“ bei Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Wird ein Fall von sexualisierter Gewalt vermutet, gesehen oder auf unterschiedlichen Wegen kommuniziert, sollen die Vertrauenspersonen zu eine angemessenen Umgang mit der Situation beitragen und die Veranstaltungsleitung im Krisenmanagement unterstützen. Zusätzlich setzt der Einsatz von Vertrauenspersonen nach Innen und Außen ein klares Signal gegen sexualisierte Gewalt. Kann eine Vertrauensperson nicht für die vollständige Veranstaltung anwesend sein, sorgen die Leitungen der Veranstaltung für eine lückenlose Nachbesetzung.

Aufgaben:

  • Kontaktperson für alle Personen auf der jeweiligen Veranstaltung sein
  • Unterstützung des Leitungsteams
  • Sicherstellung aller notwendigen Materialien (Interventionsleitfaden, Briefkasten)
  • Einhaltung des Interventionsleitfadens, sowie Vernetzung an Fachberatungsstellen
  • Durchführung der Erstdokumentation
  • Einberufung des Interventionsteams in Notfällen

Voraussetzungen:

  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Vorlage der Einsichtnahmebestätigung
  • Vorlage einer unterschriebenen Selbstverpflichtungserklärung
  • Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit
  • Interesse am Thema
  • Teilnahme an einer durch die Präventionsbeauftragten der KjG München und Freising konzipierten Vertrauenspersonenschulung innerhalb der letzten 3 Jahre