Es beschreibt die Grundlagen, Maßnahmen und Strukturen, die den Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der KjG gewährleisten. Dazu gehört u. a. die Risikoanalyse unserer Verbandstätigkeiten sowie verbindliche Regelungen zur Prävention und Intervention.
Download: Schutzkonzept der KjG München und Freising
Er formuliert klare Erwartungen an das Verhalten aller Engagierten und ist eine verbindliche Grundlage für die Mitarbeit in unserem Verband. Die Selbstverpflichtungserklärung dient dazu, grenzachtendes und respektvolles Handeln sicherzustellen und Übergriffe zu verhindern.
Download: Verhaltenskodex & Selbstverpflichtungserklärung
Seit 01.01.2012 gilt die Neufassung des Bundeskinderschutzgesetzes § 72a SGB VIII. Zum 22.08.2014 wurde die „Ordnung zur Prävention sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen“ von Reinhard Kardinal Marx, Erzbischof von München und Freising in Kraft gesetzt, die auch für die katholische Jugend(verbands)arbeit gilt. Beide Vorschriften verfolgen das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe fernzuhalten bzw. auszuschließen, um Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen zu schützen.
Auch wir als KjG München und Freising haben uns verpflichtet nach diesen Grundlagen zu arbeiten. Daher gilt seit der Diözesankonferenz folgendes Vorgehen:
Die Mitglieder der folgenden Gruppierungen müssen sowohl die Bestätigung der Einsichtnahme eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses als auch eine unterschriebene Selbstverpflichtungserklärung der KjG München und Freising bei der Diözesanstelle vorlegen:
- Teilnehmer*innen und Kursleiter*innen der KLA,
- Kursleiter*innen
- Kurswochenleitung (KWL)
- Mittlere Ebene Leitungen
- Mittlere Ebene Ausschuss-Mitglieder
- Ortsgruppenleitungen
- KjG Mitglieder der Leitungsrunden
- Diözesanleitungen
- Mitglieder der Sachausschüsse
- Senator*innen
- alle weiteren Personen mit Leitungs- oder Organisationsverantwortung (z.B. KiSa,
ME-Wochenende, AK KjGefeiert, …)
Die Abgabe der Einsichtnahmebestätigung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses und der Selbstverpflichtungserklärung wird zentral in der Diözesanstelle laufend dokumentiert.
Grundsätzlich gilt, dass die Personen ohne die entsprechenden Dokumente keine Gruppen/Veranstaltungen betreuen/leiten dürfen (z.B. ohne Vorlage der Dokumente bei der Diözesanstelle dürfen: Kurs-leiter*innen keinen Kurs leiten, das Leitungsteam des KiSa-Wochenendes nicht auf das Wochenende fahren, KWLs nicht auf Kurswoche fahren, …).
Für die Erhebung und Dokumentierung wird der folgende verbindliche Fahrplan festgelegt:
Stufe 1 (für Wahlämter und berufene Personen):
Zeitnah nach Eintritt in die Gruppierung Aufforderung des entsprechenden Personenkreises durch die Mitarbeiter*innen der Diözesan-stelle. Nach ca. 2 Monaten wird die Person erneut erinnert.
Stufe 2 (für Wahlämter und berufene Personen): nach ca. 4 Monaten
Meldung der ausstehenden Dokumente an die Ebene, für die die Person delegiert wurde oder Mandatsträger*in ist.
Stufe 3 für Wahlämter: nach ca. 6 Monaten
Konnten die Dokumente nicht innerhalb von 6 Monaten vorgelegt werden, empfiehlt die Diözesanleitung der entsprechenden Ebene im Vorhinein einen Antrag auf Abwahl der Person für die nächste Vollversammlung der entsprechenden Ebene zu stellen (z.B. bei MELs auf der Vollversammlung, bei SAS-Mitgliedern auf der DiKo, … ).
Stufe 3 für berufene Personen: nach ca. 6 Monaten
Konnten die Dokumente nicht innerhalb von 6 Monaten vorgelegt werden, empfiehlt die Diözesanleitung die Abberufung der Person durch das entsprechende Gremium (z.B. wird die entsprechende Person nicht mehr als Kursleiter*in geführt).
Hier findest du den Fahrplan zur Beantragung des Führungszeugnisses und Weiterleitung der Einsichtnahmebestätigung. Falls du die notwendigen Dokumente noch nicht erhalten hast, schreibe uns bitte eine Mail unter Angabe deiner Mittleren Ebene/ Ortsgruppe und deiner Funktion an: einsichtnahme@kjg-muenchen.de
Sexualisierte Gewalt umfasst jede bewusste sexuelle Handlung – sei es körperlich oder verbal –, die gegen den Willen der betroffenen Person erfolgt. Besonders hoch ist das Risiko in Machtgefällen, etwa zwischen Leitungspersonen und Teilnehmenden einer Gruppe oder zwischen Erwachsenen und Kindern. Allerdings kann sexualisierte Gewalt auch innerhalb einer Gruppe unter Gleichgestellten vorkommen.
In Gruppen- und Kurskontexten kann es zudem unbeabsichtigt zu Grenzüberschreitungen kommen. Eine unbedachte Berührung oder ein unpassender Kommentar kann schnell als übergriffig empfunden werden, da persönliche Grenzen individuell verschieden sind. Solche unbeabsichtigten Verstöße lassen sich durch Achtsamkeit und Sensibilität vermeiden oder – falls sie doch geschehen – durch eine aufrichtige Entschuldigung korrigieren. (BDKJ RM, 2025)
Wenn du mehr zum Thema erfahren möchtest, kannst du dir zum Beispiel die Erklärfilme zum Thema "Prävention von sexualisierter Gewalt" vom Bistum Trier ansehen. Die Filme beschreiben unter anderem sexualisierte Handlungen und können belastend und traumatisierend sein. Bitte sei achtsam mit dir selbst und schaue die Videos nicht oder nicht allein, wenn du dich unwohl damit fühlst.
Hier geht’s zu den Videos!
Die externen unabhängigen Ansprechpersonen (ehem. Missbrauchsbeauftragte) prüfen (Verdachts-) Fälle von Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiter*innen im kirchlichen Dienst.
Diplompsychologin Kirstin Dawin
St.-Emmeram-Weg 39
85774 Unterföhring
Telefon: 089 / 20 04 17 63
E-Mail: KDawin@missbrauchsbeauftragte-muc.de
Dipl.-Soz.päd. Ulrike Leimig
Postfach 42
82441 Ohlstadt
Telefon: 0 88 41 / 6 76 99 19
Mobil: 01 60 / 8 57 41 06
E-Mail: ULeimig@missbrauchsbeauftragte-muc.de
Dr. jur. Martin Miebach
Tengstraße 27 / III
80798 München
Telefon: 0174 / 300 26 47
Fax: 089 / 95 45 37 13-1
E-Mail: MMiebach@missbrauchsbeauftragte-muc.de
Hier findest du weitere Beratungsstellen, an die du dich selbst wenden kannst oder Betroffene sich wenden können.
Wende dich bei Unsicherheiten auch gerne jederzeit an unsere Präventionsbeauftragten unter: praevention@kjg-muenchen.de
Wir haben einen standardisierten Dokumentationsleitfaden für ein Erstgespräch. Das ist eine praxisorientierte Hilfe für den Umgang mit Verdachtsfällen, die eine strukturierte und transparente Erfassung und Bearbeitung ermöglicht.
Download: Dokumentationsraster für ein Erstgespräch
Wir haben einen standardisierten Dokumentationsleitfaden für weitere Interventionen. Das ist eine praxisorientierte Hilfe für die Intervention bei Verdachtsfällen, die eine strukturierte und transparente Erfassung und Bearbeitung ermöglicht.
Download: Dokumentationsleitfaden für weitere Interventionen